Katze chippen und in der Heimtierdatenbank registrieren
Pflicht für Zuchtkatzen, dringend empfohlen für alle anderen: wie der Mikrochip funktioniert, wer ihn setzt und wo die Nummer registriert werden muss.
In Österreich ist der Mikrochip samt Registrierung in der Heimtierdatenbank für Zuchtkatzen Pflicht, für alle anderen Katzen freiwillig. Empfehlenswert ist er für jede Katze, besonders für Freigänger: Ein Chip ist die einzige dauerhafte Kennzeichnung, über die eine entlaufene oder verletzte Katze ihrem Zuhause zugeordnet werden kann. Voraussetzung ist, dass die Chipnummer in einer Datenbank mit aktuellen Kontaktdaten hinterlegt ist.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, das Chippen selbst, die Registrierung und die Rolle des Chips bei Reisen. Einen Überblick über Impfung, Kastration und Vorsorge finden Sie unter Katzengesundheit.
Was ist ein Mikrochip?
Ein Mikrochip ist ein Transponder etwa in der Größe eines Reiskorns, umhüllt von verträglichem Glas oder Kunststoff. Er trägt eine eindeutige, meist fünfzehnstellige Nummer nach internationalem ISO-Standard. Die ersten Ziffern stehen häufig für das Land oder den Hersteller. Der Chip hat keine Batterie und sendet nicht von selbst. Erst ein Lesegerät, das nah an die Haut gehalten wird, aktiviert ihn kurz und liest die Nummer aus.
Der Chip speichert nur diese Nummer, keine Adresse und keinen Namen. Wem die Katze gehört, steht ausschließlich in der Datenbank, in der die Nummer registriert ist. Ein Chip ohne Registrierung ist deshalb nur eine halbe Lösung.
Rechtslage in Österreich
Die Chip- und Registrierungspflicht hängt in Österreich eng mit der Kastrationspflicht zusammen: Freigänger müssen kastriert sein, ausgenommen sind nur Zuchtkatzen einer gemeldeten Zucht mit Chip und Registrierung. Wer also eine unkastrierte Katze ins Freie lassen will, braucht alle drei Voraussetzungen. Details dazu stehen im Ratgeber Katze kastrieren: Kastrationspflicht in Österreich.
Seit einer Neuregelung erfassen Tierärztinnen und Tierärzte bei Hunden und Zuchtkatzen die Daten direkt beim Chippen in der Heimtierdatenbank. Halter bleiben aber dafür verantwortlich, dass die Angaben stimmen und aktuell bleiben.
Pflicht und Empfehlung im Überblick
| Katze | Chip | Heimtierdatenbank |
|---|---|---|
| Zuchtkatze in Österreich | Pflicht | Pflicht |
| Freigänger, kastriert | freiwillig, dringend empfohlen | freiwillig |
| Wohnungskatze | freiwillig, empfohlen | freiwillig |
| Reise ins EU-Ausland | Pflicht | nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll |
Rechtslage in Deutschland
Eine bundesweite Chippflicht für Katzen gibt es in Deutschland nicht. Viele Städte und Gemeinden mit Katzenschutzverordnung schreiben für Freigänger aber neben der Kastration auch Kennzeichnung und Registrierung vor. Verbreitet sind kostenlose Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX, das Register des Deutschen Tierschutzbundes. Tierheime und Fundstellen lesen den Chip aus und fragen die Nummer dort ab.
Ausblick: EU-Verordnung zu Hunden und Katzen
Im Jahr 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2026/1818 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit beschlossen. Sie sieht eine Chip- und Registrierungspflicht vor, die nach langen Übergangsfristen auch für privat gehaltene Katzen gelten soll. Bis diese Pflicht im Alltag greift, vergehen noch Jahre, die genauen Fristen stehen im Verordnungstext. Wer seine Katze heute chippen und registrieren lässt, ist darauf bereits vorbereitet.
So läuft das Chippen ab
- Termin: Gechippt wird in der Tierarztpraxis, oft zusammen mit einer Impfung oder der Kastration.
- Kontrolle: Die Praxis prüft mit dem Lesegerät, ob die Katze schon einen Chip trägt, und liest den neuen Chip vor dem Setzen aus.
- Setzen: Mit einer speziellen Kanüle wird der Chip unter die Haut injiziert, in Europa üblicherweise an der linken Halsseite.
- Kontrolle danach: Die Praxis liest den Chip erneut aus, um sicherzugehen, dass er funktioniert.
- Dokumentation: Die Nummer wird in den Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, die Klebeetiketten mit der Nummer bekommen Sie mit.
Der Chip wächst ins Gewebe ein und bleibt ein Katzenleben lang lesbar. Selten wandert er ein Stück unter der Haut. Lassen Sie ihn deshalb bei Tierarztbesuchen gelegentlich auslesen, besonders vor einer Reise.
Registrieren: so geht es
Für Zuchtkatzen in Österreich ist die Heimtierdatenbank des Bundes vorgeschrieben. Erfasst werden unter anderem Chipnummer, Angaben zum Tier sowie Name, Adresse und Ausweisdaten des Halters. Die Meldung erfolgt über die Tierarztpraxis, online oder über die Behörde. Welcher Weg in Ihrem Fall möglich ist und welche Gebühren anfallen, erfahren Sie bei der Praxis oder der Bezirkshauptmannschaft.
Für Katzen ohne Meldepflicht ist eine Registrierung freiwillig. Fragen Sie Ihre Tierarztpraxis, wo sie die Nummer eintragen kann, und notieren Sie sich, in welchem Register Ihre Katze steht. Wichtig ist in jedem Fall:
- Registrierung sofort nach dem Chippen erledigen, nicht erst, wenn die Katze vermisst wird.
- Kontaktdaten aktuell halten: nach Umzug, neuer Telefonnummer oder Halterwechsel.
- Unterlagen aufbewahren: Chipnummer, Registrierungsbestätigung und ein aktuelles Foto der Katze.
Wenn die Katze vermisst wird
Melden Sie Ihre Katze sofort im Register als vermisst, informieren Sie Tierheime, Tierarztpraxen und die Gemeinde in der Umgebung und geben Sie überall die Chipnummer an. Wird ein Fundtier abgegeben, liest das Tierheim den Chip aus und kann über die Datenbank den Halter finden. Genau dafür lohnt sich die Registrierung.
Chip und Reisen
Für Reisen innerhalb der EU braucht eine Katze einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Chip muss vor oder spätestens gleichzeitig mit der Tollwutimpfung gesetzt werden. Eine Tollwutimpfung vor dem Chippen wird für Reisen nicht anerkannt. Ältere, rein optische Tätowierungen gelten nur noch, wenn sie vor einem Stichtag gut lesbar gesetzt wurden. Alles Weitere steht im Ratgeber Mit der Katze verreisen: EU-Heimtierausweis.
Katze vom Züchter oder aus dem Tierheim
Katzen aus seriöser Zucht und aus Tierheimen sind bei der Übergabe meist schon gechippt. Die Chipnummer steht im Heimtierausweis und oft auch im Kauf- oder Übernahmevertrag. Prüfen Sie beim Abholen, ob die Nummer im Ausweis mit dem Chip übereinstimmt, die Tierarztpraxis kann das bei der ersten Untersuchung auslesen.
Wichtig ist der Halterwechsel in der Datenbank. Ist die Katze bisher auf den Züchter oder das Tierheim registriert, muss die Registrierung auf Sie übertragen werden. Bei Zuchtkatzen ist das gesetzlich vorgeschrieben, bei allen anderen Katzen ebenso sinnvoll, denn sonst landet ein Anruf im Ernstfall beim Vorbesitzer. Klären Sie bei der Übergabe, wer die Änderung veranlasst und in welchem Register die Katze steht.
Was kostet das Chippen?
Feste Preise gibt es in Österreich nicht, jede Tierarztpraxis kalkuliert selbst. Der Betrag setzt sich in der Regel aus dem Chip, dem Setzen und gegebenenfalls der Eintragung in den Heimtierausweis zusammen. Wird der Chip gemeinsam mit einer Impfung oder der Kastration gesetzt, entfällt eine eigene Untersuchung. Die Registrierung in privaten Haustierregistern ist häufig kostenlos. Für die Heimtierdatenbank fragen Sie die Praxis oder die Behörde nach möglichen Gebühren.
Chip im Alltag nutzen
Der Chip kann mehr als nur Fundtiere zuordnen. Katzenklappen mit Chiperkennung lassen nur die eigene Katze ins Haus und halten fremde Katzen draußen. Auch Futterautomaten, die nur für eine bestimmte Katze öffnen, gibt es. Sie sind praktisch in Mehrkatzenhaushalten, wenn eine Katze ein spezielles Futter braucht.
Fragen und Antworten
- Tut das Chippen weh?
- Der Chip wird mit einer etwas dickeren Kanüle unter die Haut gesetzt, ähnlich wie eine Impfung. Die meisten Katzen reagieren kaum. Eine Betäubung ist nicht nötig, viele Halter lassen den Chip aber zusammen mit der Kastration setzen, wenn die Katze ohnehin in Narkose ist.
- Kann ich meine Katze mit dem Chip orten?
- Nein. Ein Mikrochip hat keinen Akku und sendet kein Signal. Er wird nur aktiv, wenn ein Lesegerät ganz nah an ihn gehalten wird, und gibt dann seine Nummer aus. Für die Ortung braucht es einen GPS-Tracker am Halsband.
- Reicht eine Registrierung bei einem privaten Haustierregister?
- Für Zuchtkatzen in Österreich nicht: Die gesetzliche Pflicht erfüllt nur die Meldung in der staatlichen Heimtierdatenbank. Für alle anderen Katzen ist eine Registrierung freiwillig, und ein privates Register kann helfen, eine entlaufene Katze zuzuordnen.
- Was muss ich nach einem Umzug oder Halterwechsel tun?
- Halter sind dafür verantwortlich, dass die Daten in der Heimtierdatenbank aktuell sind. Ändern Sie Adresse und Telefonnummer nach einem Umzug. Wechselt die Katze den Besitzer, muss der neue Halter das Tier auf sich melden. Für private Register gilt dasselbe.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.